Reitbuch

Reitschule Dankl

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitanlage Dankl

Stallordnung

(Anlage zum Pferdeeinstellungsvertrag) Stand 06/2025

Allgemeines

1.

Den Anordnungen der Stallbesitzer ist unbedingt Folge zu leisten.

2.

Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Koppeln, Sattelkammer und Nebengebäuden nicht gestattet.

3.

In den Stallgebäuden, der Reithalle, dem Reiterstübchen und in allen Vorratsräumen (z. B. Heuhalle auf Weiden und Koppeln) gilt absolutes Rauchverbot. Raucherecken befinden sich im ausgewiesenen Bereich beim Parkplatz.

4.

Füttern der Pferde und Einstreuen der Boxen ist ausschließlich Aufgabe des Stalleigentümers. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Stallbesitzer möglich.

5.

Selbstständiges Füttern aus den Beständen des Stalles ist verboten. Füttern und das Geben von Leckerli an Pferde, die nicht im eigenen Besitz sind, ist nicht erwünscht. Dies gilt auch für die Koppeln wegen der Verletzungsgefahr durch Futterneid.

6.

Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

7.

Die Putz- und Abspritzplätze sind nach Benutzung umgehend zu säubern. Der Wasser- und Stromverbrauch ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Arbeitsgeräte sind nach der Benutzung an ihren festgelegten Platz zurückzubringen (Unfallgefahr).

8.

Longieren ist ausschließlich in der Longierhalle gestattet. In der Reithalle sowie auf dem Reitplatz ist das Longieren ausdrücklich verboten.

9.

Eltern haften grundsätzlich auf dem gesamten Gelände für ihre Kinder.

Wenn sich Kinder ohne Begleitung auf dem Gelände aufhalten (z. B. beim Reiten oder Versorgen ihres Pferdes), übernehmen die Eltern die Verantwortung dafür, dass ihr Kind alt genug, körperlich geeignet und im Umgang mit Pferden sicher ist.

Eine Haftung des Stallbetreibers für Schäden, die durch falsche Einschätzung oder mangelnde Fähigkeiten des Kindes entstehen, ist ausgeschlossen – es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Stallbetreibers.

10.

Hunde sind aus versicherungstechnischen Gründen auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Der Hundekot muss vom jeweiligen Besitzer auf dem gesamten Gelände entfernt werden.

11.

Jeder ist für die Entsorgung seines Mülls, den er verursacht, selbst verantwortlich.

D.h. jeder nimmt seine leeren Verpackungen, Medikamentenreste u.ä. mit nach Hause. Organischer Müll darf auf den Mist.

12.

Die Stallruhezeiten sind: 22.00 Uhr bis 06.30 Uhr. Der Letzte, der den Stall abends verlässt, ist dafür zuständig, dass alle Türen geschlossen und alle Lichter ausgeschaltet sind.

13.

Respektvolles Miteinander: Missverständnisse, Differenzen und Kritik sind sachlich und persönlich zu klären.

14.

Internetmobbing: Pferdebesitzer oder Reitbeteiligungen, die nachweislich ihre Differenzen im Internet ausfechten und zwar derart, dass der Ruf des Betriebes geschädigt wird, müssen unsere Anlage umgehend verlassen.

15.

Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

16.

Diese Stallordnung ist für Einsteller, deren Reitbeteiligungen, Reitschüler, Familienangehörige, Gastreiter und Besucher bindend.

Notfallpläne und Kontaktinformationen

Die Kontaktinformationen der Stallbesitzer sowie Notfallnummern hängen im Eingangsbereich aus.

Notfallpläne (Feuer, Evakuierung, Verletzungen) sind in der Reithalle und im Stallbereich sichtbar angebracht.

Fluchtwege und Feuerlöscher sind entsprechend gekennzeichnet.

Pensionspferde

1.

Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung von Pensionspferden, einschließlich Fütterung, Entmisten und Einstreu. Für die Einstellung ist ein besonderer Pferdepensionsvertrag abzuschließen. Diese Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Pferdepensionsvertrages.

2.

Für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter angemessene Haftpflichtversicherungen abzuschließen.

3.

Alle Pferde müssen über einen aktuellen Impfschutz gegen Herpes verfügen oder vor dem Eintritt in den Stall einen aktuellen negativen Test auf Herpes und Druse nachweisen.

4.

Änderungen, die das Pferd (Tierarztwechsel, Futteränderung o.ä.) oder den Besitzer (Änderung Anschrift, Telefon, etc.) betreffen, sind unverzüglich bekannt zu geben.

5.

Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhörung von mindestens 2 Tierärzten oder dem Amtstierarzt, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

6.

Bauliche Veränderungen an den Boxen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Stallbesitzers möglich.

7.

Dem Einsteller steht pro Box ein Schrank zur Verfügung. Weiterer Platzbedarf ist mit dem Stallbetreiber zu klären.

8.

Wird die Box über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, so ist diese gründlich zu entmisten. Ebenso bei Kündigung der Box.

9.

Die Belegung und Nutzung der Paddocks und Koppeln obliegt dem Stallbesitzer. Abmisten von Koppeln und Paddocks ist in regelmäßigen Abständen durch die Einsteller notwendig.

Reitordnung

1.

Die Reitanlage steht grundsätzlich zur Verfügung. Bei besonderen Veranstaltungen oder Arbeiten wird eine Sperrung bekannt gegeben.

2.

Vor dem Betreten und Verlassen der Reitbahn vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf "Tor frei".

3.

Reitunterricht hat Vorrang, Reitstunden sind dem Plan zu entnehmen.

4.

Nach Benutzung der Reithalle/des Platzes sind diese vom jeweiligen Reiter abzumisten.

5.

Auf- und Absitzen, sowie Halten zum Nachgurten erfolgt in der Mitte eines Zirkels/Mittellinie.

6.

Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich.

7.

Reiten auf entgegengesetzter Hand ist zulässig, wenn sich nicht mehr als vier Reiter in der Bahn befinden.

8.

Im Schritt wird der Hufschlag für Reiter in der schnelleren Gangart freigehalten.

9.

"Ganze Bahn" hat Vorrang vor Zirkel und Wechsellinien.